Was ist der erste Schritt für den Import von Waren?

Zu erst muss man festhalten, dass es möglich ist sowohl mit einem Gewerbe, als auch ohne Gewerbe Waren importieren kann. Wenn man sich dazu entschließt, mit einem Gewerbe Waren zu importieren, muss man zu aller erst wissen, wie man überhaupt eines beantragen kann. In der Regel kann man ein Gewerbe bei dem Gewerbe-, oder Ordnungsamt beantragen, welches in der Stadt, in der die Geschäftstätigkeit ausgeführt wird ansässig ist. Wenn das Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht, ist zu dem ein Eintrag in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Personen- oder Kapitalgesellschaften (z.B. OHG, GmbH) müssen dabei immer ein Handelsregister eingetragen sein.

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