Was versteht man unter einer Fiskalverzollung?

Die Fiskalverzollung entlastet Unternehmen von Aufwand und Extrakosten bei der Einfuhr von Waren von einem Drittland in die EU, da sie dafür sorgt, dass der Zoll für die Waren erst im Heimatland fällig wird. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen Ware in ein beliebiges EU-Land einführen kann, ohne dort eine umsatzsteuerliche Anmeldung durchführen zu müssen. Dabei kann jedes EU-Mitgliedsland genutzt werden, solange das eigene Unternehmen dort nicht ansässig ist, oder steuerpflichtige Umsätze hat. Damit dies möglich wird, wickelt ein Fiskalvertreter in dem Land, dass als Einfuhrland dient, die Importe aus Drittländern umsatzsteuerlich ab. Einer der Vorteile für das Unternehmen ist dabei, dass die Umsatzsteuer-Vorfinanzierung entfällt, die dem Unternehmen einen Liquiditätsvorteil verschafft.

Beispiel: Ein Unternehmen aus Deutschland führt über einen niederländischen Hafen in Rotterdam Waren aus China in das Zollgebiet der EU ein. Die Steuer möchte das Unternehmen aber erst im Bestimmungsland Deutschland abführen, weshalb eine steuerbefreiende, innergemeinschaftliche Lieferung (§ 5 ABS. 1 Nr. 3 UStG) ausgeführt werden muss. Um dies zu bewerkstelligen wird ein Fiskalvertreter eingeschaltet, der die nötigen Erklärungen und Anforderungen für das deutsche Unternehmen in den Niederlanden übernimmt. In Deutschland hat das Unternehmen dann die dortige Mehrwertsteuer nach den Regeln des Landes abzuführen.

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