Worum handelt es sich bei den Begriffen „Demurrage“ und „Detention“?

Bei dem Transport von Waren und Containern kann es immer wieder ungeplant zu Verzögerungen kommen. Diese Verzögerungen gehen in der Regel mit zusätzlichen Kosten einher. In diesem Zusammenhang sind Demurrage und Detention Stichwörter, die man kennen muss.

Demurrage

Der Begriff „Demurrage“ stammt aus dem Altfranzösischem und bedeutet so viel wie verweilen oder verzögern. Es handelt sich um eine Gebühr, welche entsteht, wenn ein Container von Bord eines Schiffes genommen wurde, aber erst nach der vorher geregelten Frist aus dem Terminal- beziehungsweise Hafenbereich abtransportiert wird. Dabei können die Fristen, welche teilweise auch als „demurragefreie Zeiten“ beschrieben werden je nach Land ganz anders ausfallen. Oftmals liegen die Zeiten dabei zwischen drei und fünf Tagen. Erst nach Ablauf dieser Zeiten fällt dann eine Gebühr an. Zu beachten ist außerdem, dass eine Demurrage-Gebühr nicht nur dann anfällt, wenn ein Container zu spät abgeholt wird, sondern auch dann, wenn dieser zu früh angeliefert wird, was beim Export von Waren vorkommen kann.

Wichtig: Bei der „Demurrage“ handelt es sich nur um die Kosten, die an den Reeder bezüglich der Container-Mietgebühr gezahlt werden müssen. Meistens fällt deswegen auch noch ein zusätzliches lokales Lagergeld an, welches von dem Terminal erhoben wird.

Detention

Bei dem Begriff „Detention“ welcher aus dem lateinischen stammt, handelt es sich um eine Containermiete, welche an den Reeder zu entrichten ist, solange sich der Container nicht im Bestand des Reeders befindet. Bevor aber eine Gebühr anfällt, gibt es die sogenannte „detenionsfreie Zeit“. Diese beginnt, sobald ein Container von Bord eines Schiffes geladen wurde und beschreibt die Zeit, die einem bleiben, um den Container wieder in den Bestand der Reederei zurückzuführen. Schafft man es nicht in der vorgegebenen Zeit den Container in den Bestand zurückzugeben, kommt die „Detentition“ ins Spiel. Diese Kosten können dabei sowohl für den Vorlauf als auch für den Nachlauf anfallen.

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