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Was Sie Wissen müssen

Zoll, Einfuhr­umsatzsteuer, FOB, CIF & mehr

Zoll-Zahlungen

 

Definition

Zölle sind Abgaben die jedes Unternehmen bei Wareneingang (Einfuhrzoll) in die europäische Union tätigen muss. Innerhalb der EU gibt es keine Zollzahlungen mehr.
Entsprechend der Zielrichtung und des Zwecks von Zöllen gibt es verschiedene Arten, wie beispielsweise die Fiskal- oder Finanz-, Schutz- oder Antidumpingzölle.

 

Ab welchem Betrag fallen die Zölle an?

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150 Euro, zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.

Bei der Feststellung, ob Warenwertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

  • Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
  • Tabak und Tabakwaren
  • Parfüms und Eau de Toilette

Was sind Zolltarifnummer und welche gibt es?

Zolltarifnummern werden für die Kennzeichnung von Waren im internationalen Handelsverkehr eingesetzt und dienen unterschiedlichen Zwecken:

  • für die Zollanmeldung von Ex- und Importen;
  • für die Ermittlung von Einfuhrabgaben;
  • als Grundlage für die Preiskalkulation;
  • für die statistische Erfassung im Rahmen der Außenhandelsstatistik.

Weitere Infos zu den verschiedenen Zolltarifnummern finden sie unter www.zolltarifnummern.de

Wie berechnet sich der Zollbetrag?

Der Zollsatz ist von Tarifnummer zu Tarifnummer unterschiedlich. Somit gibt es auch Zolltarifnummern bei denen kein Zoll anfällt.

 

Berechnungsschritt Einbezogene Werte Betrag in Euro
Ermittlung des Zollwertes Rechnungspreis 10.000,00
  +Beförderungskosten 1.000,00
  = Zollwert 11.000,00
Berechnung des Zollbetrages Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag

11.000 x 5,6%* = 616,00

 

616,00

Einfuhrumsatzsteuer

 

Definition

Die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer ist ein Steuerbetrag, der bei der Einfuhr von Waren, Gütern und Dienstleistungen aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland gezahlt werden muss und wird von der Zollverwaltung erhoben. Für diese Steuer gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Zölle.

Weitgehend entspricht die Einfuhrumsatzsteuer der Mehrwertsteuer. Das Ziel der Einfuhrumsatzsteuer ist es, dass die eingeführten Waren nicht ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.

Hierbei ist absolut unerheblich, ob die Einfuhr von Waren durch ein Unternehmen oder eine Privatperson erfolgt.

 

 

Ab welchem Betrag fällt die Einfuhrumsatzsteuer an?

 

Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren.

Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % unterliegen Produkte wie z.B. bestimmte Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse und Früchte, Kaffee, Tee, Getreide aber auch Blumen, Bücher, Zeitungen, Rollstühle, orthopädische Apparate und Vorrichtungen, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke.

 

Wie berechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer?

Ermittlung des EUSt-Wertes Zollwert 11.000,00
  + Zollbetrag 616,00
  = Bemessungsgrundlage für die EUSt 11.616,00
Berechnung des EUSt-Betrages EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag

11.724 x 19% = 2.207,04

2.207,04
Einfuhrabgaben insgesamt Zollbetrag 616,00
  + EUSt-Betrag 2.207,04
  = Gesamtabgabe 2.823.04

Incoterms

Definition

Im weltweiten Im- und Export Handel dienen Incoterms der Regulierung von handelsüblichen Vertragsformulierungen. Die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce ICC) entwickelten Incoterms definieren die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner im internationalen Warenhandel. Mit der Aufnahme von Incoterms in den jeweiligen Handelsvertrag können im Falle des Falles Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Eine der wichtigsten Funktionen von Incoterms ist die Definition, ab welchem Zeitpunkt die Haftung bei Verlust oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im Folgenden gehen wir auf die zwei Beispiele FOB und CIF ein.

FOB (Free on Board)

Der Incoterm FOB „Free On Board“ / „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CIF (Cost, Insurance and Freight)

Der Incoterm CIF „Cost, Insurance and Freight“/“Kosten, Versicherung und Fracht“ besagt, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

LCL

Definition

LCL ist die englische Abkürzung für less than container load und beschreibt eine Containerteilladung in der Warensendung, bei der die Container nicht komplett beladen sind. Hierbei werden Güter versendet, die für die Containerverladung vorgesehen sind, die allerdings nur einen Teil des Containers ausfüllen.

Dem Verfrachter ist es unter eigener Haftung erlaubt, andere Warensendungen in die Reederei-Sammel-Container zuzuladen und sie zu den entsprechenden Empfängern separat zuzustellen. Für die Teilladungen werden von der Schifffahrtsgesellschaft separate Konnossemente ausgestellt. Die Abkürzung FCL bedeutet hingegen „Full-Container Load“ und beschreibt eine volle Container Lieferung. 

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Ihr Ansprechpartner:

Guido Hogenkamp

Key Account Manager
DIG Deutsche lmport Gesellschaft mbH
Bocholt, Deutschland

 

+49 2871 188457
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