Incoterms

Definition

Im weltweiten Im- und Export Handel dienen Incoterms der Regulierung von handelsüblichen Vertragsformulierungen. Die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce ICC) entwickelten Incoterms definieren die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner im internationalen Warenhandel. Mit der Aufnahme von Incoterms in den jeweiligen Handelsvertrag können im Falle des Falles Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Eine der wichtigsten Funktionen von Incoterms ist die Definition, ab welchem Zeitpunkt die Haftung bei Verlust oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im folgenden gehen wir auf die zwei Beispiele FOB und CIF ein.

FOB (Free on Board)

Der Incoterm FOB „Free On Board“ / „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CIF (Cost, Insurance and Freight)

Der Incoterm CIF „Cost, Insurance and Freight“/“Kosten, Versicherung und Fracht“ besagt, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

LCL

Definition

LCL ist die englische Abkürzung für less than container load und beschreibt eine Containerteilladung in der Warensendung, bei der die Container nicht komplett beladen sind. Hierbei werden Güter versendet, die für die Containerverladung vorgesehen sind, die allerdings nur einen Teil des Containers ausfüllen.

Dem Verfrachter ist es unter eigener Haftung erlaubt, andere Warensendungen in die Reederei-Sammel-Container zuzuladen und sie zu den entsprechenden Empfängern separat zuzustellen. Für die Teilladungen werden von der Schiffahrtsgesellschaft separate Konnossemente ausgestellt.