1. Präambel
1.1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der gewerblich handelnden
DIG Deutsche lmport Gesellschaft mbH
vertreten durch Renée Macrander-Yazdtchi und Hamid Yazdtchi Dingdener Str. 199 46395 Bocholt
nachfolgend DIG genannt und Kunden. Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar: Tel: +49-2871-188-0 / Fax: +49-2871-188-223
1.2. Vertragssprache ist Deutsch.
1.3. Diese AGB können zum Zwecke des leichteren internationalen Verständnisses in vier sprachlichen Ausführungen ausgefertigt sein, nämlich Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Im Falle von Streitigkeiten gilt die deutsche Version als die maßgebliche, das heißt insbesondere auch, dass im Falle von Differenzen über die Auslegung einzelner Klauseln der vorliegenden AGB die Begriffe und Definitionen des deutschen Rechts entscheidend sind.
2. Geltung dieser AGB
2.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
2.2. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
2.3. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.4. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so hat DIG das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
3. Vertragsparteien
3.1. Als Kunden werden ausschließlich Unternehmer oder juristische Personen akzeptiert.
3.2. Verbraucher werden als Kunden ausgeschlossen.
3.3. Im Falle einer Vortäuschung einer Unternehmereigenschaft kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Parteien vereinbaren stattdessen eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises, den der nicht zugelassene Kunde zu zahlen hat.
4. Preise
4.1. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro zzgl. der jeweils gültigen Steuern und Zölle.
4.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.
4.3. Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet.
4.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
4.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde.
4.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
4.7. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks/Wechsels bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.
4.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
5. Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung
5.1. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
5.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind
. 5.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
5.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.
5.5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
5.6. Versandweg, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewährfür den schnellsten und billigsten Transport uns überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch werden wir die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen
6. Versicherung und Verpackung, Fracht- und Lieferkosten
6.1. im Inland:
6.1.1. Waren werden durch DIG transportversichert.
6.1.2. Die Verpackungs- und Versicherungskosten in Höhe von 2,1 % trägt der Kunde.
6.1.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.
6.2. beim Export:
6.2.1. Waren werden durch DIG transportversichert.
6.2.2. Die Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde. Es werden zudem ein Verpackungszuschlag in Höhe von 1,5 % des Warenwertes und ein Versicherungszuschlag in Höhe von 1,38 % des Warenwertes berechnet.
6.2.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.
6.2.4. Im Export gelten ergänzende Fracht- und Lieferkosten, Mindestbestell- und Zahlungsbedingungen nach Maßgabe der aktuellen Fracht- und Lieferkostentabelle von DIG über die sich der Kunde vor einer Bestellung informieren kann.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. DIG liefert ausschließlich gegen Rechnung.
7.2. Rechnungen sind spätestens 7 Tage Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach hat DIG für den Fall der Mahnung einen Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 20,00 €.
8. Rechnungsstellung
8.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden.
8.2. DIG ist berechtigt, Rechnungn als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.
9. Schadenersatz wegen Nichterfüllung 9.1. Soweit DIG bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen diesen zusteht, kann DIG mindestens 25 % des Betrages auf den nicht durchgeführten Auftrag als Vertragsstrafe geltend machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Uns ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
9.2. Für den Fall völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages aus vom Kunden zu vertretenden Gründen behält DIG sich die Geltendmachung von Aufarbeitungskosten und Wertminderung vor, und zwar unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche.
10. Rügepflicht
10.1. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach der Ablieferung durch DIG, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen DIG unverzüglich Anzeige zu machen. 10.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige,so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
10.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.
11. Mängelhaftung/Verjährungsfrist 11.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
11.2. Mängel, die DIG nicht zu vertreten hat (Beschaffenheit, Art, Eigenschaften des Produktes, etc.), sind gegenüber dem jeweiligen dritten Vertragspartner geltend zu machen.
11.3. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
12. Haftung
12.1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
12.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden
12.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
13. Aufrechnungsverbot Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
14. Zurückbehaltungsrecht Der Unternehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit) Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden 16.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden. 16.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz Gerichtsstand, wenn 16.2.1. der Kunde Kaufmann ist oder,
16.2.2. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder,
16.2.3. der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
16.3. Wirsind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. 16.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.